Gesetze / Verordnung zur Anpassung der Höhe der monatlichen Ausgleichsleistungen nach § 8 Absatz 1 Satz 4 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes ab dem 1. Juli 2026
BerRehaGAnpV 2026§ 1 Anpassung der Höhe der monatlichen Ausgleichsleistungen
Die Höhe der monatlichen Ausgleichsleistungen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes wird auf 303 Euro angepasst.